Heute hatte ich gleich zwei Mandanten, die äußerst irritiert waren. Es ging einmal um eine arbeitsrechtliche und dann um eine mietrechtliche Kündigung. Sie hatten bei ihrer Rechtsschutzversicherungen angerufen und mitgeteilt, sie hätten eine Kündigung bekommen und nachgefragt, ob sie dahingehend einen Anwalt mit ihrer Vertretung beauftragen können.
Und mal wieder haben die Mitarbeiter der betroffenen Rechtsschutzversicherung, u.a. die D.A.S., nicht darüber informiert, dass die Mandanten zu jedem Anwalt ihrer Wahl gehen können. Nein, es wurde ausdrücklich ein Rechtsanwalt der Wahl der Versicherung vorgeschlagen und mitgeteilt, man würde raten, diesen zu beauftragen.
Die eine Mandantin teilte sogar mit, sie habe aber bereits eine sehr gute Rechtsanwältin, zu der wolle sie gehen. Nicht, dass die Versicherungsmitarbeiterin dann mitgeteilt hätte, dies können sie natürlich. Nein, es wurde auch noch mitgeteilt, diese Rechtsanwältin würde man nicht empfehlen; allerdings leider nicht mit dem Hinweis: weil die Rechtsanwältin auf dieser Empfehlungsliste der Versicherung nicht verzeichnet ist. HALLO? Das nenne ich mal frech. Zudem beide Mandanten ausdrücklich nicht darüber aufgeklärt worden sind, dass sie natürlich zu jedem Rechtsanwalt ihrer Wahl gehen können.
Das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) enthält hierzu eindeutig Regelungen, die die Versicherungsnehmer, also Mandanten schützen. Danach sind Versicherungsnehmer jederzeit berechtigt, im Rahmen eines Versicherungsfalles einen Rechtsanwalt ihres Vertrauens frei zu wählen. Und selbstverständlich müssen die Rechtsschutzversicherungen auch in diesem Fall die Vergütung des gewünschten Rechtsanwalts übernehmen. Rechtschutzversicherung dürfen diese freie Rechtsanwaltswahl auch nicht einschränken, das wäre unzulässig.
Als Rechtsanwalt bin ich sehr verärgert über dieses immer mehr zunehmende Gebahren der Rechtsschutzversicherungen, die die Mandanten hiermit verunsichern und offensichtlich auch bewußt nicht aufklären.
Rechtanwältin Simone Weber, München www.weber-rechtsanwaeltin.de
6. März 2012 um 12:56
Nach meiner Erfahrung kommt das – leider – häufiger vor.
6. März 2012 um 13:06
Ja in der Tat und deshalb und insbesondere in dieser Form keinesfalls akzeptabel.
7. März 2012 um 00:43
Hier gibt es doch nur eine Reaktion: Strafbewehrte Unterlassungserklärung und gut.
7. März 2012 um 06:40
Ich habe nur ein nicht sehr freundliches Telefonat geführt.
7. März 2012 um 13:11
bedenklich finde ich auch, wenn in den Versicherungsverträgen eine geringere Selbstbeteiligung vereinbart wird, wenn man zu dem Anwalt geht, den die Versicherung empfiehlt
11. März 2012 um 10:11
[...] die freie Anwaltswahl, [...]
2. April 2012 um 19:06
Schoener Blog, gefaellt mir sehr. Auch interessante Themen.