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	<title>Rechtsanwalt München</title>
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	<description>Neues aus den Bereichen Arbeitsrecht, Reiserecht, Mietrecht und Rechtsbeistand für Unternehmen sowie Privatpersonen</description>
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		<title>Zum heutigen Weltlachtag &#8211; Morgenstern</title>
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		<pubDate>Sun, 06 May 2012 08:25:40 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Simone Weber</dc:creator>
				<category><![CDATA[Humor, Aphorismen]]></category>
		<category><![CDATA[Morgenstern]]></category>
		<category><![CDATA[München]]></category>
		<category><![CDATA[RA Simone Weber]]></category>
		<category><![CDATA[Weltlachtag]]></category>

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		<description><![CDATA[Zwischen Weinen und Lachen schwingt die Schaukel des Lebens, zwischen Weinen und Lachen fliegt in ihr der Mensch. - Christian Morgenstern -]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Zwischen Weinen und Lachen<br />
schwingt die Schaukel des Lebens,<br />
zwischen Weinen und Lachen<br />
fliegt in ihr der Mensch.</p>
<p>- Christian Morgenstern -</p>
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		<title>Phishingmails: Deutsche Sprache schwere Sprache</title>
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		<pubDate>Sat, 05 May 2012 18:00:45 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Simone Weber</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Betrug]]></category>
		<category><![CDATA[München]]></category>
		<category><![CDATA[Phisingmails]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtsanwältin Simone Weber]]></category>

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		<description><![CDATA[Heute hatte ich mal wieder eine offensichtliche Phishingmail mit Anhang in meinem Mailpostfach.Was unter Phishing zu verstehen ist erläutert wiki ganz gut: http://de.wikipedia.org/wiki/Phishing. Und wie immer outeten sich die Versender bereits in der Betreffzeile durch sehr gute Deutschkenntnisse&#8230;. Wie immer: Email am Besten erst gar nicht öffnen sondern -&#62; Spamordner/Papierkorb. Auf jeden Fall nie den [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Heute hatte ich mal wieder eine offensichtliche Phishingmail mit Anhang in meinem Mailpostfach.Was unter Phishing zu verstehen ist erläutert wiki ganz gut: <a title="Wikipedia Pishing" href="http://de.wikipedia.org/wiki/Phishing" target="_blank">http://de.wikipedia.org/wiki/Phishing</a>.</p>
<p>Und wie immer outeten sich die Versender bereits in der Betreffzeile durch sehr gute Deutschkenntnisse&#8230;.</p>
<p>Wie immer: Email am Besten erst gar nicht öffnen sondern -&gt; Spamordner/Papierkorb. Auf jeden Fall nie den Anhang öffnen, denn in der Regel verbirgt sich hier schädliche Software.</p>
<p>&nbsp;</p>
<table width="100%" cellspacing="0">
<tbody>
<tr>
<td valign="top"><strong>Von:</strong></td>
<td width="100%"><a>Visa Germany &lt;security@onlineupdate.de&gt;</a> <img title="Deutschland" src="http://mail8.netdiscounter.de/webmail/themes/graphics/flags/de.png" alt="Deutschland" /></td>
</tr>
<tr>
<td valign="top"><strong>An:</strong></td>
<td width="100%"><a>info@weber&#8230;..</a></td>
</tr>
<tr>
<td valign="top"><strong>Betreff:</strong></td>
<td width="100%">Es muss aktualisieren Sie Ihr Profil</td>
</tr>
<tr>
<td valign="top"><strong>Teil(e):</strong></td>
<td width="100%">Alle Anhänge (als ZIP-Datei) herunterladen <img title="" src="http://mail8.netdiscounter.de/webmail/themes/graphics/mime/compressed.png" alt="Alle Anhänge (als ZIP-Datei) herunterladen" /></td>
</tr>
</tbody>
</table>
<table width="100%" cellspacing="3">
<tbody>
<tr>
<td>
<table>
<tbody>
<tr valign="middle">
<td><img title="text/plain" src="http://mail8.netdiscounter.de/webmail/themes/graphics/mime/text.png" alt="" /></td>
<td>1</td>
<td>unbenannt</td>
<td>0,30 KB</td>
</tr>
</tbody>
</table>
</td>
</tr>
<tr>
<td>
<div>Sehr geehrter Kunde,<br />
Aufgrund unserer jüngsten Update auf unseren Servern<br />
(01/05/2011) und müssen Ihr Profil zu aktualisieren.<br />
Für zusätzliche Sicherheit und Zugang, füllen Sie bitte die<br />
beiliegendem Formular.Vielen Dank für Ihre Mitarbeit.Copyright © 2012 Visa Europe. Alle Rechte vorbehalten</div>
</td>
</tr>
</tbody>
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		<title>Voltaire und das Gesetz</title>
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		<pubDate>Fri, 04 May 2012 05:11:01 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Simone Weber</dc:creator>
				<category><![CDATA[Humor, Aphorismen]]></category>

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		<description><![CDATA[Jedes Gesetz soll klar, einheitlich und genau sein; es auslegen heißt fast immer, es verderben. - Voltaire (1694 &#8211; 1778)-]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Jedes Gesetz soll</p>
<p>klar, einheitlich und genau sein;</p>
<p>es auslegen heißt fast immer,</p>
<p>es verderben.</p>
<p>- Voltaire (1694 &#8211; 1778)-</p>
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		</item>
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		<title>Anwendung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes auf Geschäftsführer</title>
		<link>http://rechtsanwalt-muenchen.net/anwendung-des-allgemeinen-gleichbehandlungsgesetzes-auch-auf-geschaftsfuhrer</link>
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		<pubDate>Fri, 27 Apr 2012 06:06:25 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Simone Weber</dc:creator>
				<category><![CDATA[Rechtsprechung/Aktuelle Urteile]]></category>
		<category><![CDATA[Abberufung]]></category>
		<category><![CDATA[AGG]]></category>
		<category><![CDATA[Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[BGH]]></category>
		<category><![CDATA[Diskrimierung]]></category>
		<category><![CDATA[Geschäftsführer]]></category>
		<category><![CDATA[München]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtsanwältin Simone Weber]]></category>
		<category><![CDATA[Schadenersatz]]></category>

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		<description><![CDATA[Der BGH hat entschieden, dass auch auf einen bestellten Geschäftsführer einer GmbH das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) Anwendung findet, wenn es um die Beendigung des Dienstverhältnisses geht, Az. II ZR 163/10. Die Nichtverlängerung des Dienstvertrag des Geschäftsführers wegen seines Alters stelle  eine nach § 7 Abs. 1 AGG verbotene Benachteiligung dar, weshalb auch der ausgeschiedener Geschäftsführer [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der BGH hat entschieden, dass auch auf einen bestellten Geschäftsführer einer GmbH das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) Anwendung findet, wenn es um die Beendigung des Dienstverhältnisses geht, Az. II ZR 163/10.</p>
<p>Die Nichtverlängerung des Dienstvertrag des Geschäftsführers wegen seines Alters stelle  eine nach § 7 Abs. 1 AGG verbotene Benachteiligung dar, weshalb auch der ausgeschiedener Geschäftsführer Ansprüche gemäß des AGG hat.</p>
<p>Im Jahr 2008 hatte der Aufsichtsrat einer Klinik beschlossen, die Bestellung eines Geschäftsführers,  der 62 Jahre alt war, nach Ablauf nicht mehr zu verlängern. In Folge wurde die Stelle mit einem wesentlich  jüngeren Geschäftsführer besetzt.  Die Klink betonte hierbei stets, dass diese Entscheidung nichts mit dem Alter des Geschäftsführers zu tun habe. Geäußert wurde aber u.a. gegenüber der Presse, dass man wegen des Umbruchs auf dem Gesundheitsmarkt einen Bewerber gewählt hätte, der das Unternehmen langfristig in den Wind stellen könne. Der Geschäftsführer erhob in Folge Feststellungsklage auf Schadensersatz für entgangene Gehälter und machte zugleich eine Entschädigung wegen Diskriminierung geltend.</p>
<p>Der BGH hat hierzu entschieden, dass das AGG auch auf den Geschäftsführer Anwendung findet,  obwohl das AGG gemäß des Wortlautes nur von der Anwendung des AGG auf Geschäftsführer bei der Einstellung spricht.</p>
<p>Die  Regelungen des AGG gelten gem. § 6 III AGG entsprechend für Organmitglieder. § 6 III AGG lautet wie folgt: &#8220;Soweit es die Bedingungen für den Zugang zur Erwerbstätigkeit sowie den beruflichen Aufstieg betrifft, gelten die Vorschriften dieses Abschnitts für Selbstständige und Organmitglieder, insbesondere Geschäftsführer oder Geschäftsführerinnen und Vorstände, entsprechend.&#8221; Organmitglieder sind in den Schutzbereich des AGG einzubeziehen, da der Beschäftigungsbegriff der europäischen Richtlinien, die im AGG umgesetzt wurden, nicht nur Arbeitnehmer sondern auch Organmitglieder umfasst.</p>
<p>Der BGH hat  in dem Beschluss des Aufsichtsrats, der Nichtweiterbeschäftigung des Geschäftsführers eine Entscheidung über den Zugang zum Geschäftsführeramt gesehen, die nach § 6 Absatz 3 AGG diskriminierungsfrei getroffen werden muss. Dies wäre in diesem Fall nicht eingehalten worde, da dem Geschäftsführer die Vertragsverlängerung wegen seines Alters versagt wurde.</p>
<p>Als Indiz hierfür wurden die Aussagen gegenüber der Presse zitiert. „Hier hatte der Aufsichtsratsvorsitzende gegenüber der Presse erklärt, dass der Kläger wegen seines Alters nicht weiterbeschäftigt worden sei. Man habe wegen des “Umbruchs auf dem Gesundheitsmarkt” einen Bewerber gewählt, der das Unternehmen “langfristig in den Wind stellen” könne. Dieses bewiesene Indiz hätte die Beklagte aufgrund der Beweislastregel des § 22 AGG entkräften müssen. § 22 Agg lautet: &#8221; Wenn im Streitfall die eine Partei Indizien beweist, die eine Benachteiligung wegen eines in § 1 genannten Grundes vermuten lassen, trägt die andere Partei die Beweislast dafür, dass kein Verstoß gegen die Bestimmungen zum Schutz vor Benachteiligung vorgelegen hat.&#8221; Diesen Gegenbeweis hat die Beklagte laut BGH nicht geführt.</p>
<p>Liegt eine unzulässige Benachteiligung im Sinne des AGG vor, so hat der Benachteiligte grundsätzlich Anspruch auf Schadenersatz, Entschädigungsanspruch für Nichtvermögensschäden. Kein Anspruch besteht aber auf Einstellung.</p>
<p>Aufgrund vorgenannter Feststellung des BGH unterliegen in Folge unternehmerische Entscheidungen betreffend Dienstverträgen von Organmitglieder oder Selbstständigen auch bei der Beendigung der rechtlichen Überprüfung auf Diskrimierung. Unternehmen kann insoweit nur angeraten werden, diese Entscheidungen sehr genau zu dokumentieren, um im Zweifelsfall den Vorwurf der Diskriminierung entkräften zu können.</p>
<p>Rechtsanwältin Simone Weber, <a title="Rechtsanwältin Simone Weber, Arbeitsrecht, Mietrecht., Vertragsrecht, Inkasso" href="http://www.weber-rechtsanwaeltin.de" target="_blank">www.weber-rechtsanwaeltin.de</a></p>
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		<title>Humor am Freitag</title>
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		<pubDate>Fri, 27 Apr 2012 05:14:58 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Simone Weber</dc:creator>
				<category><![CDATA[Humor, Aphorismen]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Humor am Freitag]]></category>
		<category><![CDATA[Mietrecht]]></category>
		<category><![CDATA[München]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtsanwältin Simone Weber]]></category>

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		<description><![CDATA[.&#8221;Zeuge, jetzt sagen sie uns bitte: Wie drückte sich der Angeklagte aus?&#8221; &#8220;Er sagte, er habe das Auto gestohlen.&#8221; &#8220;Sprach er dabei in der dritten Person?&#8221; &#8220;Nein, Herr Richter, wir waren allein.&#8221; &#8220;Sie verstehen mich falsch. Ich möchte wissen, ob er nicht vielmehr gesagt hat:Ich habe das Auto gestohlen.&#8221; &#8220;Nein, Herr Richter, von ihnen war [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>.&#8221;Zeuge, jetzt sagen sie uns bitte: Wie drückte sich der Angeklagte aus?&#8221;<br />
&#8220;Er sagte, er habe das Auto gestohlen.&#8221;<br />
&#8220;Sprach er dabei in der dritten Person?&#8221;<br />
&#8220;Nein, Herr Richter, wir waren allein.&#8221;<br />
&#8220;Sie verstehen mich falsch. Ich möchte wissen, ob er nicht vielmehr gesagt hat:Ich habe das Auto gestohlen.&#8221;<br />
&#8220;Nein, Herr Richter, von ihnen war überhaupt nicht die Rede.&#8221;</p>
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		<title>Unschuldsvermutung der Öffentlichkeit unbekannt?</title>
		<link>http://rechtsanwalt-muenchen.net/unschuldsvermutung-der-offentlichkeit-unbekannt</link>
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		<pubDate>Sat, 07 Apr 2012 09:11:02 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Simone Weber</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Kritik]]></category>
		<category><![CDATA[Mordfall Lena]]></category>
		<category><![CDATA[München]]></category>
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		<category><![CDATA[Unschuldsvermutung]]></category>
		<category><![CDATA[Vorverurteilung]]></category>

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		<description><![CDATA[Unschuldsvermutung der Öffentlichkeit unbekannt? Angesichts der Berichterstattung im Mordfall Lena zur Verhaftung des Jungen, desssen Unschuld ja nun feststeht, frage ich mich mal wieder: Gilt die Unschuldsvermutung nicht mehr oder warum wird dieses Recht immer wieder in der Öffentlichkeit &#8220;ausgeblendet&#8221; ? Rechtfertigen Mord und sonstige Gewaltdelikte ein &#8220;Ausblenden&#8221; der Unschuldsvermutung durch die Öffentlichkeit ? Hierzu [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Unschuldsvermutung der Öffentlichkeit unbekannt?</strong></p>
<p>Angesichts der Berichterstattung im Mordfall Lena zur Verhaftung des Jungen, desssen Unschuld ja nun feststeht, frage ich mich mal wieder:</p>
<p>Gilt die Unschuldsvermutung nicht mehr oder warum wird dieses Recht immer wieder in der Öffentlichkeit &#8220;ausgeblendet&#8221; ? Rechtfertigen Mord und sonstige Gewaltdelikte ein &#8220;Ausblenden&#8221; der Unschuldsvermutung durch die Öffentlichkeit ? Hierzu ein klares NEIN!</p>
<p>Der Grundsatz der Unschuldsvermutung in Art. 11 Abs. 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen lautet:  „Jeder Mensch, der einer strafbaren Handlung beschuldigt wird, ist solange als unschuldig anzusehen, bis seine Schuld in einem öffentlichen Verfahren, in dem alle für seine Verteidigung nötigen Voraussetzungen gewährleistet waren, gemäß dem Gesetz nachgewiesen ist.“ So auch in Art. 6 Abs. 2 der Europäischen Menschenrechtskonvention: „Jede Person, die einer Straftat angeklagt ist, gilt bis zum gesetzlichen Beweis ihrer Schuld als unschuldig.“ In Deutschland wird dieses Recht aus dem Rechtsstaatsprinzip der Grundgesetzartikel 20 II und 28 I Satz 1 GG hergeleitet.</p>
<p>Der Beschuldigte eines Strafverfahrens muss zwingend bis zum Beweis des Gegenteils als unschuldig gelten. Und was wohl immer wieder vergessen wird: Er muss auch so behandelt werden als sei er unschuldig. Nicht er muss seine Unschuld beweisen, sondern die Strafverfolgungsbehörde müssen ihm seine Schuld nachweisen.</p>
<p>Doch was nützt dies alles, wenn der Beschuldigte in der Öffentlichkeit bereits vorverurteilt wird. Durch die Presse soviel Hintergrundmaterial geliefert wird, dass die Person individualisiert werden kann und man in Facebook oder sonstigen social media Plattformen Aussagen von Personen liest, die diese Unschuldsvermutung mit Füßen treten.</p>
<p>Natürlich kann der Beschuldigte, solange dessen Schuld nicht festgestellt ist, als auch wenn dessen Unschuld dann feststeht,  strafrechtliche Maßnahmen ergreifen wegen falsche Verdächtigung, Verleumdung, übler Nachrede und ihm stehen auch  zivilrechtliche Abwehr- und Ausgleichsansprüche (Anspruch auf Gegendarstellung, Widerruf, Richtigstellung, Schadensersatz etc.) zur Verfügung.</p>
<p>Aber was nutzt das dem Beschuldigten wirklich, insbesondere wenn dessen Unschuld im Nachhinein festgestellt wird? Der Makel bleibt.</p>
<p>Selbst wenn Ziffer 13 des Pressekodex besagt: &#8220;Die Berichterstattung über Ermittlungsverfahren, Strafverfahren und sonstige förmliche Verfahren muss frei von Vorurteilen erfolgen. Der Grundsatz der Unschuldsvermutung gilt auch für die Presse.&#8221; Vorurteilsfreie Berichterstattung, dazu gehört in meinen Augen auch, keinerlei Verbindung zum Wohnort des Beschuldigten oder dessen Lebensumstände herzustellen. Wie oft passiert das aber.</p>
<p>Wenn die Presse über eine Verhaftung berichtet, selbst wenn es vorurteilsfrei ist, was oft genug selten der Fall ist, bleibt doch in der Öffentlichkeit hängen: Er sitzt im Knast, da muss doch was dran sein&#8230;</p>
<p>Untersuchungshaft und die Veröffentlichung dessen und somit die Verbreitung dieser Tatsache ist doch bereits rufschädigend und kommt in der Öffentlichkeit oft einer Vorverurteilung gleich. Gegen diese Vorverurteilung kann sich der Beschuldigte nicht mit rechtlichen Mitteln wehren. Der Makel bleibt, ganz zu Schweigen von der Angst, dem Schaden an der Psyche, die zwangsläufig eintreten muss und die sich wohl kaum ein Mensch vorstellen kann und mag.</p>
<p>Und wehe wenn durch solche Veröffentlichungen der Rest dann losgelassen, so habe ich in Facebook gelesen: Der Mörder ist gefasst, ich wünsche ihm lebenslang. Soviel zu Vorverurteilung.. Jetzt, da klar ist, der Junge war es nicht, Zähneknirschen und Mitleidsbekundungen. Vielleicht ein wenig zu spät.</p>
<p>Jeder Einzelne möge sich bei der reinen Verhaftung eines Beschuldigten doch lieber vor Augen halten: Es könnte auch sein, dass er unschuldig ist und niemand ist generell davor gefeit, in die Mühlen der Justiz und Öffentlichkeit zu geraten&#8230;</p>
<p>Ich jedenfalls möchte nicht, dass sich die Worte von François VI. Duc de La Rochefoucauld bewahrheiten: &#8220;Die Unschuld findet nicht so viele Beschützer wie das Verbrechen.&#8221;</p>
<address>Rechtsanwältin Simone Weber, München</address>
<address><a title="Rechtsanwältin Simone Weber, München, Arbeitsrecht, Mietrecht, Vertragsrecht, Reiserecht, Inkasso" href="http://www.weber-rechtsanwaeltin.de" target="_blank">www.weber-rechtsanwaeltin.de</a></address>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
]]></content:encoded>
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		<title>Der Osterhase, der sich nicht mehr bei den Akten befand&#8230;</title>
		<link>http://rechtsanwalt-muenchen.net/der-osterhase-der-sich-nicht-mehr-bei-den-akten-befand</link>
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		<pubDate>Sat, 07 Apr 2012 07:00:55 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Simone Weber</dc:creator>
				<category><![CDATA[Humor, Aphorismen]]></category>
		<category><![CDATA[Humor]]></category>
		<category><![CDATA[München]]></category>
		<category><![CDATA[Osterhase]]></category>
		<category><![CDATA[Ostern]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtsanwältin Simone Weber]]></category>

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		<description><![CDATA[Auch Gerichte mußten sich bereits mit Osterhasen beschäftigen, insbesondere mit dem Lindt-Hasen, sitzend, schmunzelndes Gesicht, rotes Band mit Glöckchen um den Hals. Schmunzeln läßt bei einer Entscheidung des BGH, 15. 7. 2010 &#8211; I ZR 57/08 &#8211; Goldhase II, allerdings wirklich folgende Tatsache: In der Verhandlung des OLG wurde der streitige Rieglein Hase zu den [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Auch Gerichte mußten sich bereits mit Osterhasen beschäftigen, insbesondere mit dem Lindt-Hasen, sitzend, schmunzelndes Gesicht, rotes Band mit Glöckchen um den Hals.</p>
<p>Schmunzeln läßt bei einer Entscheidung des BGH, 15. 7. 2010 &#8211; I ZR 57/08 &#8211; Goldhase II, allerdings wirklich folgende Tatsache:</p>
<p>In der Verhandlung des OLG wurde der streitige Rieglein Hase zu den Akten gereicht, um die unterschiedliche bronzefarbene Folie gegenüber der leuchtenden Goldfolie des Lindt-Hasen zu zeigen. Aber der BGH konnte dies nicht mehr überprüfen, denn der in der Verhandlung vor dem Oberlandesgericht überreichte Riegelein-Hase befand sich nicht mehr bei den zum BGH gelangten Akten. Nachforschungen beim Oberlandesgericht nach dem Verbleib des Schokohasen blieben auch erfolglos.</p>
<p>Wörtlich:&#8221; Die Revision der Klägerinnen hat schon deshalb Erfolg, weil sich das Exemplar des Riegelein-Hasen, der in dieser konkreten Form Gegenstand des zuletzt gestellten Unterlassungsantrags ist, nicht mehr bei den Akten befindet und dem Revisionsgericht daher eine Überprüfung der maßgeblich auch auf die genaue Farbgebung abstellenden Beurteilung der Verwechslungsgefahr durch das Berufungsgericht nicht möglich ist.&#8221;</p>
<p>Hat da jemand der Hase gemundet?</p>
<p>In diesem Sinne, wünsche ich Ihnen frohe Ostern und leckere Schokoladenhasen, egal von welcher Marke&#8230;</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Krank im Urlaub- Was Arbeitnehmer wissen müssen</title>
		<link>http://rechtsanwalt-muenchen.net/krank-im-urlaub-was-arbeitnehmer-wissen-mussen</link>
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		<pubDate>Thu, 05 Apr 2012 05:56:25 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Simone Weber</dc:creator>
				<category><![CDATA[Arbeitsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Abmahnung]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitsunfähigkeitesbescheinigung]]></category>
		<category><![CDATA[Entgeltfortzahlung]]></category>
		<category><![CDATA[Krank im Ausland]]></category>
		<category><![CDATA[Krankenkasse]]></category>
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		<category><![CDATA[Meldung der Arbeitsunfähigkeit]]></category>
		<category><![CDATA[München]]></category>
		<category><![CDATA[Nachweis der Arbeitsunfähigkeit]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtsanwalt]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtsanwältin Simone Weber]]></category>
		<category><![CDATA[Urlaub]]></category>

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		<description><![CDATA[Krank im Urlaub- Was Arbeitnehmer wissen müssen Ein arbeitsunfähig erkrankter Arbeitnehmer hat gegenüber dem Arbeitgeber sogenannte Meldepflichten, das betrifft die reine Anzeige der Arbeitsunfähigkeit aufgrund einer Erkrankung gegenüber dem Arbeitgeber und sogenannte Nachweispflichten, das betrifft den Nachweis der Arbeitsunfähigkeit aufgrund einer Erkrankung durch Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. 1. Meldung der Arbeitsunfähigkeit Grundsätzlich ist der Arbeitnehmer mit dem Beginn [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h4><span style="text-decoration: underline;">Krank im Urlaub- Was Arbeitnehmer wissen müssen<br />
</span></h4>
<p>Ein arbeitsunfähig erkrankter Arbeitnehmer hat gegenüber dem Arbeitgeber sogenannte Meldepflichten, das betrifft die reine Anzeige der Arbeitsunfähigkeit aufgrund einer Erkrankung gegenüber dem Arbeitgeber</p>
<p>und</p>
<p>sogenannte Nachweispflichten, das betrifft den Nachweis der Arbeitsunfähigkeit aufgrund einer Erkrankung durch Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.</p>
<p><strong>1. Meldung der Arbeitsunfähigkeit</strong></p>
<p>Grundsätzlich ist der Arbeitnehmer mit dem Beginn seiner Erkrankung verpflichtet, den Arbeitgeber <strong>unverzüglich über seine Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer zu informieren</strong>. Unverzüglich bedeutet ohne schuldhaftes Verzögern, also an demselben Tag an dem man weiß, dass man erkrankt ist und nicht arbeiten kann muss der Arbeitgeber informiert werden.</p>
<p>Dies gilt auch, wenn sich der Arbeitnehmer bei Beginn der Erkrankung im Ausland aufhält. § 5 Abs. 2 Entgeltfortzahlungsgesetz schreibt wie folgt: &#8220;Hält sich der Arbeitnehmer bei Beginn der Arbeitsunfähigkeit im Ausland auf, so ist er verpflichtet, dem Arbeitgeber <strong>die Arbeitsunfähigkeit, deren voraussichtliche Dauer und die Adresse am Aufenthaltsort in der schnellstmöglichen Art der Übermittlung mitzuteilen</strong>.&#8221;</p>
<p>Die Krankmeldung muss falls man sich im Ausland befindet also auch &#8220;<strong>in der schnellstmöglichen Art der Übermittlung&#8221;</strong>  erfolgen. Dies bedeutet, dass man keinen Brief schickt, denn aufgrund der Postlaufzeit ist dies nicht die schnellstmögliche Art der Übermittlung. Vielmehr sollte der Arbeitnehmer oder eine von ihm beauftragte Person beim Arbeitgeber am Besten anrufen oder alternativ ein Fax schicken. Anrufen darf man auch nicht in der Telefonzentrale oder bei einem Arbeitskollegen sondern bei seinem Vorgesetzten oder in der Personalabteilung. Die Kosten dessen hat im Übrigen der Arbeitgeber zu tragen.</p>
<p>Hinterlassen muss man grundsätzlich auch eine Adresse am Aufenthaltsort im Ausland- d.h. z.B. die Anschrift des Hotels oder Krankenhauses wo man erreichbar ist. Wenn der Arbeitnehmer diese Kontaktdaten dem Arbeitgeber nicht mitteilt, obwohl er ausdrücklich hiernach gefragt wurde, kann der Arbeitgeber u.U. die Entgeltfortzahlung verweigern.</p>
<p>Zudem muss der erkrankte Arbeitnehmer, der Mitglied in einer gesetzlichen Krankenversicherung ist und sich im Ausland befindet, auch der gesetzlichen Krankenkasse die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer anzeigen.</p>
<p>Die Art und Weise der Erkrankung braucht der Arbeitnehmer grundsätzlich nicht mitzuteilen. Eine Ausnahme besteht aber z.B. dann, wenn der Arbeitgeber auf Grund der Krankheit Schadensersatzansprüche gegen die schädigende Person zustehen, wie z.B. bei Erkrankung aufgrund eines Verkehrsunfalles.</p>
<p>Kehrt der Arbeitnehmer aus dem Ausland wieder ins Inland zurück, muss er diese Rückkehr ebenfalls dem Arbeitgeber und der gesetzlichen Krankenkasse unverzüglich anzeigen. Dies gilt auch wenn der Arbeitnehmer bei seiner Rückkehr bereits wieder gesund ist, aber der Urlaub noch gar nicht beendet ist.</p>
<p><strong>2. Nachweis der Arbeitsunfähigkeit- Arbeitunfähigkeitsbescheinigung</strong></p>
<p>Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Arbeitstage muss der Arbeitnehmer am folgenden Tag, das bedeutet am vierten Tag der Arbeitsunfähigkeit, grundsätzlich eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung dem Arbeitgeber vorlegen, aus der die weitere voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit hervorgeht und in der die Meldung der Arbeitsunfähigkeit an die zuständige Krankenkasse vermerkt sein muss. Zudem muss der Arbeitnehmer eine Folgebescheinigung<strong> </strong>vorlegen, wenn die Arbeitsunfähigkeit länger dauert, als in der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zunächst angegeben wurde.</p>
<p style="text-align: left;">Diese Grundsätze gelten auch für den Arbeitnehmer, der während seines Urlaubs erkrankt. Bei einer Erkrankung während eines Auslandsaufenthaltes muss der Arbeitnehmer eine <strong>ausländische Arbeitsunfähigkeits-bescheinigung </strong>vorlegen, die bescheinigt, dass der Arbeitsnehmer <strong>arbeitsunfähig erkrankt ist und wie lange die Arbeitsunfähigkeit</strong> dauert.</p>
<p style="text-align: left;">Es muss hierbei erkennbar sein, dass der Arzt zwischen einer bloßen Erkrankung im medizinischen Sinne und einer Arbeitsunfähigkeit infolge einer Erkrankung unterschieden hat. Dann hat eine von dem ausländischen Arzt ausgestellte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung den gleichen Beweiswert wie eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eines deutschen Arztes. Zudem muss der Arbeitnehmer auch bei einem <strong>Auslandsaufenthalt seiner gesetzlichen Krankenkasse </strong>die voraussichtliche Fortdauer der Arbeitsunfähigkeit nachweisen, wenn die Arbeitsunfähigkeit länger als mitgeteilt dauert.</p>
<p>Achtung! Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Vorlage einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu einem früheren Zeitpunkt als zum 4. Tag zu verlangen. Deshalb unbedingt darüber informieren, was hierzu in Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen oder im Arbeitsvertrag selbst geregelt ist.</p>
<p>Tritt die Arbeitsunfähigkeit in einem Mitgliedstaat der EU oder in einem Staat ein, mit dem die Bundesrepublik ein bilaterales <strong>Sozialversicherungsabkommen</strong> unterhält (Marokko, Schweiz, Türkei, Tunesien), kann der Arbeitnehmer auch auf ein sogenanntes <strong>vereinfachtes Nachweisverfahren</strong> zurückgreifen. Bei Eintritt der Arbeitsunfähigkeit in einem der oben genannten Staaten, erfüllt der Erkrankte seine Nachweispflicht, Achtung nicht seine Meldepflicht, indem er die ärztliche Bescheinigungen der für seinen Aufenthaltsort zuständigen ausländische Krankenkasse vorlegt.</p>
<p>Der ausländische Versicherungsträger muss dann unverzüglich die deutsche Krankenkasse über den Beginn der Arbeitsunfähigkeit und ihre voraussichtliche Dauer informieren. Die deutsche Krankenkasse wird ihrerseits den Arbeitgeber ihres Mitglieds benachrichtigen. Erkrankt der Arbeitnehmer während eines Aufenthaltes in einem anderen als den oben genannten Staaten arbeitsunfähig, bleibt es bei den zuvor genannten &#8220;normalen&#8221; Anzeige- und Nachweispflichten gegenüber dem Arbeitgeber und der Krankenkasse.</p>
<p>Hat der Arbeitgeber dennoch ernsthafte Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit, kann er bei der Krankenkasse eine gutachterliche Stellungnahme entweder im Rahmen des zwischenstaatlichen Abkommens im Ausland mit körperlicher Untersuchung des Erkrankten oder unter Einschaltung des Medizinischen Dienstes auch ohne körperliche Untersuchung &#8211; also nach Aktenlage &#8211; verlangen.</p>
<p><strong>3. Folgen bei unterlassener Mitteilung oder Nachweis der Arbeitsunfähigkeit</strong></p>
<p>Unterlässt der Arbeitnehmer die unverzügliche Meldung seiner Erkrankung oder die Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, berechtigt dies den Arbeitgeber, eine Abmahnung auszusprechen. Im Wiederholungsfall sogar eine ordentliche Kündigung, evtl. sogar eine außerordentliche Kündigung.</p>
<p><strong>4. Folgen der Erkrankung im Urlaub</strong></p>
<p>Bei einer Erkrankung während des Urlaubs werden die durch die ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nachgewiesenen Tage der Arbeitsunfähigkeit nicht auf den Jahresurlaub angerechnet. Allerdings darf der Arbeitnehmer den Urlaub deshalb nicht eigenmächtig um diese Krankheitstage verlängern.</p>
<p>Vielmehr muss er wie üblich nach dem Ende des Urlaubs wieder zur Arbeit erscheinen, es sei denn seine Krankmeldung dauert länger als der Urlaub beantragt war oder er hat sich mit dem Arbeitgeber einvernehmlich darauf geeinigt, dass der Urlaub um diese Tage verlängert wird. Aus Beweisgründen sollte dies dann aber schriftlich geschehen.</p>
<h4>5. Was ist, wenn der Urlaub wegen Krankheit nicht angetreten werden kann?</h4>
<p>Erkrankt der Arbeitnehmer vor Beginn des Urlaubs und kann diesen deshalb nicht antreten, ist der Urlaub nicht verbraucht, sondern muss zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer neu festgelegt werden.</p>
<h4>6. Wie hat sich ein Arbeitnehmer während der Arbeitsunfähigkeit zu verhalten?</h4>
<p>Ein arbeitsunfähig erkrankter Arbeitnehmer muss sich so verhalten, dass er bald wieder gesund wird und hat alles zu unterlassen, was seine Genesung verzögern könnte. Der arbeitsunfähig erkrankte Arbeitnehmer verletzt diese Verpflichtung, wenn er z.B. Freizeitaktivitäten während der Erkrankung ausübt, die mit der Arbeitsunfähigkeit nur schwer in Einklang zu bringen sind.</p>
<address>Rechtsanwältin Simone Weber, München</address>
<address><a title="Rechtsanwältin Simone Weber, München, Arbeitsrecht, Mietrecht, Vertragsrecht" href="http://www.weber-rechtsanwaeltin.de">www.weber-rechtsanwaeltin.de</a></address>
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		<title>Aphorismus am Freitag</title>
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		<pubDate>Fri, 30 Mar 2012 06:25:54 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Simone Weber</dc:creator>
				<category><![CDATA[Humor, Aphorismen]]></category>
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		<category><![CDATA[Arbeitsrecht]]></category>
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		<description><![CDATA[Der Schwache schlägt den Starken auch, hilft ihm das Recht. -Sophokles-]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der Schwache</p>
<p>schlägt den Starken</p>
<p>auch,</p>
<p>hilft ihm das Recht.</p>
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		<title>Humor am Freitag</title>
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		<pubDate>Fri, 09 Mar 2012 07:02:49 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Simone Weber</dc:creator>
				<category><![CDATA[Humor, Aphorismen]]></category>
		<category><![CDATA[Humor und Gericht]]></category>
		<category><![CDATA[München]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtsanwältin Simone Weber]]></category>

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		<description><![CDATA[AG HÖXTER, URTEIL VOM 21.06.1995 Der Angeklagte fuhr trotz einer BAK von 1,11 Promille mit seinem Kfz und wurde mit nachstehendem Urteilstext in Reimform verurteilt: Am 3.3.95 fuhr mit lockerem Sinne der Angeklagte in Beverungen dahin. Daheim hat er getrunken, vor allem das Bier und meinte, er könne noch fahren hier. Doch dann wurde er [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>AG HÖXTER, URTEIL VOM 21.06.1995</strong></p>
<p>Der Angeklagte fuhr trotz einer BAK von 1,11 Promille mit seinem Kfz und wurde mit nachstehendem Urteilstext in Reimform verurteilt:</p>
<p>Am 3.3.95 fuhr mit lockerem Sinne der Angeklagte in Beverungen dahin.</p>
<p>Daheim hat er getrunken, vor allem das Bier und meinte, er könne noch fahren hier.</p>
<p>Doch dann wurde er zur Seite gewunken. Man stellte fest, er hatte getrunken.</p>
<p>Im Auto tat&#8217;s duften wie in der Destille. Die Blutprobe ergab 1,11 Promille.</p>
<p>Das ist eine fahrlässige Trunkenheitsfahrt, eine Straftat, und mag das auch klingen hart.</p>
<p>Es steht im Gesetz, da hilft kein Dreh, § 316 I und II StGB.</p>
<p>So ist es zum Strafbefehl gekommen. Auf diesen wird Bezug genommen.</p>
<p>Der Angeklagte sagt, den Richter zu rühren: „Das wird mir in Zukunft nicht wieder passieren!</p>
<p>Jedoch es muß eine Geldstrafe her, weil der Angeklagte gesündigt, nicht schwer.</p>
<p>30 Tagessätze müssen es sein zu 30,- DM. Und wer Bier trinkt und Wein, dem wird genommen der Führerschein.</p>
<p>Die Fahrerlaubnis wird ihm entzogen, auch wenn man menschlich ihm ist gewogen.</p>
<p>Darf er bald fahren? Nein, mitnichten. Darauf darf er längere Zeit verzichten.</p>
<p>5 Monate Sperre, ohne Ach und Weh, §§ 69, 69a StGB.</p>
<p>Und schließlich muß er, da hilft kein Klagen, die ganzen Verfahrenskosten tragen,</p>
<p>weil er verurteilt, das ist eben so, § 465 StPO.</p>
<p>Dr. Hohendorf, Richter am Amtsgericht</p>
<p><span style="text-decoration: underline;">Antwort des Rechtsanwalt Holle:</span></p>
<p>Der Mandant, einerseits zufrieden, andererseits ein wenig beklommen,<br />
hat den Urteilsspruch vernommen.</p>
<p>Im Hinblick auf die Sach- und Rechtslagen, die allseits bekannten,<br />
und nach Rücksprache mit dem Mandanten</p>
<p>tu ich hiermit kund für alle in der Rund&#8217;,</p>
<p>für Staatsanwaltschaft und Gericht:<br />
Rechtsmittel einlegen &#8211; tun wir nicht.</p>
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