Okt 28

Ein Mädchen spazierte dem Strand entlang, als es plötzlich eine Stimme hörte: “He, küss mich! Ich bin ein verwandelter Anwalt.” Das Mädchen schaute sich um und sah einen Frosch. Der Frosch sagte: “Ja, ich spreche. Küss mich!” Das Mädchen nahm den Frosch und verstaute ihn in ihrer Handtasche. Später zeigte es den Frosch einem Freund. Der Frosch beschwerte sich: “Nun komm schon! Küss mich! Du wirst es nicht bereuen!”

Das Mädchen verstaute den Frosch wieder in seiner Handtasche. Als es den Frosch einem weiteren Freund zeigte sagte der Frosch: “Warum küsst du mich nicht? Ich werde dich reich machen.” Aber das Mädchen legte den Frosch zurück in die Handtasche. Als es später den Frosch einer Freundin zeigte, sagte der Frosch: “Ich glaube, du verstehst mich nicht. Ich sagte dir, ich sei ein verwandelter Anwalt. Wenn du mich küsst, mache ich dich reich.” Das Mädchen antwortete nun:

“Warum sollte ich? Ein Anwalt ist wertlos, es gibt so viele. Aber ein sprechender Frosch ist cool.

Okt 21

Stossseufzer eines Vorgesetzten:

Kommt man morgens zu spät, ist man ein schlechtes Vorbild: kommt man pünktlich, ist man ein Aufpasser. Ist man zu seinen Mitarbeitern freundlich, will man sich anbiedern: ist man zurückhaltend, gilt man als hochnäsig.

Kümmert man sich um die Arbeit seiner Leute, ist man ein Schnüffler: tut man es nicht, hat man von der Sache überhaupt keine Ahnung. Geht man oft zum Chef, ist man ein Radfahrer: geht man selten, traut man sich nicht. Hält man Konferenzen ab, ist man ein Schwätzer: hält man keine ab, ist man ein “Mann der einsamen Beschlüsse”

Ist man schon etwas älter, gilt man als verkalkt: ist man noch jung, fehlt die Erfahrung des Alters. Bleibt man abends länger, markiert man den Ueberbeschäftigten: geht man pünktlich, fehlt das Firmeninteressse. Stimmt man sich mit seinen Kollegen ab, ist man ein Rückversicherer: tut man es nicht, ist man ein Eigenbrötler.

Trifft man schnelle Entscheidungen, ist man oberflächlich: lässt man sich Zeit, mangelt es an Entschlusskraft. Nimmt man Urlaub, nutz man seine Stellung aus: nimmt man keinen, fürchtet man um seine Stellung. Ist man sehr genau, gilt man als pingelig: ist man es nicht, lässt man die Zügle schleifen. Hat man neue Ideen, ist man ein Phantast: bleibt man beim alten, ist manrückständig. Delegiert man viel, spielt man den Generaldirektor: delegiert man nichts, spielt man den unersetzlichen.

Okt 15

Ein wichtiges Urteil des BAG ist für ALLE ARBEITGEBER in Zukunft zwingend zu beachten, wenn sie sich nicht etwaigen Entschädigungsansprüchen gemäß  § 15 Abs. 2 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) wegen Benachteiligung von Behinderten ausgesetzt sehen wollen.

Bereits gem. § 81 Abs. 1 SGB IX waren die Arbeitgeber verpflichtet, zu überprüfen, ob freie Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen besetzt werden können. Hierzu nehmen sie frühzeitig Verbindung mit der Arbeitsagentur auf. Diese Obliegenheit trifft sämtliche Arbeitgeber. Insoweit diese Obliegenheit verletzt wurde, stellt dies ein Indiz für eine Diskriminierung wegen der Behinderung i.S. von § 22 AGG dar.

Das Bundesarbeitsgericht hat am 13.10.2011 insoweit ausdrücklich klar gestellt, dass alle Arbeitgeber bei der Besetzung einer freien Stelle stets verpflichtet sind, zu überprüfen, ob sie freie Stellen mit schwerbehinderten Arbeitnehmer besetzen können! Zu Lasten des Arbeitgebers wird insbesondere vermutet, dass eine Verletzung bereits dieser Prüfpflicht,  ein Indiz dafür darstellt, dass er einen abgelehnten schwerbehinderten Menschen wegen der Behinderung benachteiligt hat, weil er seine Förderungspflichten unbeachtet gelassen hat. Dies bedeutet, dass der Arbeitgeber dieses Indiz widerlegen muss.

BEACHTEN: Arbeitgeber müssen vor jeder Stellenbesetzung zwingend vorher prüfen, ob der freie Arbeitsplatz mit schwerbehinderten Menschen besetzt werden kann und sollten sich insoweit auf jeden Fall mit der Agentur für Arbeit in Verbindung setzen und dokumentiert nachfragen ob arbeitlose oder arbeitssuchende schwerbehinderte Personen gemeldet sind, die sie bei ihrer Stellenbesetzung berücksichtigen könnten und sich diese möglichen Profile übersenden lassen, sowie in ihrer Entscheidung berücksichtigen.

Aus dem PM des BAG: “Arbeitgeber sind stets verpflichtet zu überprüfen, ob sie freie Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen besetzen können. Sie müssen sich frühzeitig mit der Agentur für Arbeit in Verbindung setzen, um auch arbeitslose oder arbeitssuchend gemeldete schwerbehinderte Menschen zu berücksichtigen Diese in § 81 Abs. 1 SGB IX geregelte gesetzliche Pflicht trifft alle Arbeitgeber. Ein abgelehnter schwerbehinderter Bewerber kann sich darauf berufen, dass die Verletzung dieser Pflicht seine Benachteiligung wegen der Behinderung vermuten lasse.Die Prüfpflicht zur Berücksichtigung schwerbehinderter Menschen bei der Besetzung freier Stellen besteht immer und für alle Arbeitgeber und unabhängig davon, ob sich ein schwerbehinderter Mensch beworben hat oder bei seiner Bewerbung diesen Status offenbart hat. Verletzt ein Arbeitgeber diese Prüfpflicht, so stellt dies ein Indiz dafür dar, dass er einen abgelehnten schwerbehinderten Menschen wegen der Behinderung benachteiligt hat, weil er seine Förderungspflichten unbeachtet gelassen hatte. BAG, PM 77/11, Urteil 13.10.2011- 8 AZR 608/10. 

 

Okt 15

1. Hat sich ein Unternehmen im Rahmen einer  Betriebsvereinbarung „Bonus im Tarif“ gebunden, so dürfen die sich aus dieser Betriebsvereinbarung ergebenden Boni selbst bei kritscher wirtschaftlicher Lage nicht ohne Vereinbarung mit dem Betriebsrat  reduziert werden.BAG, 12.10.2011, 10 AZR 649/10

 

2. Sagt eine Bank einem bei ihr beschäftigten Kundenberater einen Bonus in bestimmter Höhe vorläufig zu, so ist sie hieran nicht gebunden, wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass Verluste erwirtschaftet wurden. Den Investmentbankern der Dresdner Bank stand nach deren Arbeitsvertrag neben dem festen Bruttomonatsgehalt eine variable Vergütung zu, die im Ermessen der Arbeitgeberin stand. Die Bank beschloss einen Bonuspool von 400 Mio. und teilte dem Arbeitsnehmer schriftlich mitgeteilt, dass sein Bonus vorläufig auf 172.500 Euro brutto festgesetzt wird.  Nach einer Bankenverschmelzung und dem Übergang des Arbeitsverhältnisses wurde der Bonus des Arbeitnehmers aufgrund  des negativen operativen Ergebnisses um  90 Prozent gekürzt. BAG,12.10.2011, 10 AZR 756/10

 

Okt 15

Die unmögliche Tatsache

Palmström, etwas schon an Jahren, wird an einer Straßenbeuge und von einem Kraftfahrzeuge überfahren.

Wie war (spricht er, sich erhebend und entschlossen weiterlebend) möglich, wie dies Unglück,ja -: daß es überhaupt geschah?

Ist die Staatskunst anzuklagen in Bezug auf Kraftfahrwagen?

Gab die Polizeivorschrift hier dem Fahrer freie Trift? Oder war vielmehr verboten hier Lebendige zu Toten umzuwandeln – kurz und schlicht: Durfte hier der Kutscher nicht -?

Eingehüllt in feuchte Tücher,prüft er die Gesetzesbücher und ist alsobald im klaren:Wagen durften dort nicht fahren!

Und er kommt zu dem Ergebnis:Nur ein Traum war das Erlebnis.Weil, so schließt er messerscharf,nicht sein kann, was nicht sein darf.

- Christian Morgenstern -

Okt 13

Ich fragte mich, wie das Recht in die Welt gekommen sei.  Heute ging ich am Quai vorüber, wo Gassenjungen spielten. Der größte sagte: Wir müssen ein Gericht bilden… Das Gericht bin ich….
- Edmond Huot de Goncourt (1822 – 1896) und Jules de Goncourt, (1830 – 1870)-

Okt 12

Neuere Urteile September/Oktober 2011

Arbeitsrecht

1. Kraftfahrer, dem aufgrund einer privaten Autofahrt mit einer Blutalkoholkonzentration von 1,36 Promille Führerschein entzogen wurde, kann gekündigt werden, da Entzug Fahrerlaubnis dazu führt, dass er die geschuldete Arbeitsleistung unmöglich wird. Hessisches LAG, 01.07.2011,10 Sa 245/11

2. Piloten dürfen nicht bereits mit 60 in den Zwangs-Ruhestand geschickt werden. Das Verbot, in einem darüber liegenden Alter noch fliegen zu dürfen, stellt Laut EuGH eine Diskriminierung wegen des Alters dar. EuGH, Rechtssache C 447-09 v. 13.09.2011

3. Eintragen der Parkplatzsuche als Arbeitszeit kann fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung rechtfertigen. Die Arbeitszeit beginnt mit dem Betreten des Dienstgebäudes. Erfasst ein Arbeitnehmer schon vor diesem Zutritt die Zeit zur Suche eines Parkplatzes auf dem Firmenparkplatz als Arbeitszeit, kann dies eine fristlose Kündigung rechtfertigen, wenn es sich um eine heimliche und vorsätzliche Täuschung über die Arbeitszeit handelt. BAG, 9.6.2011, 2 AZR 381/10

4. Vererblichkeit von Urlaubsabgeltungsansprüchen Gemäß § 7 Abs. 4 BUrlG ist der Urlaub abzugelten, wenn er wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht genommen werden kann. Nach § 1922 Abs. 1 BGB geht mit dem Tod einer Person deren Vermögen als Ganzes auf die Erben über. Mit dem Tod des Arbeitnehmers erlischt der Urlaubsanspruch. Er wandelt sich nicht nach § 7 Abs. 4 BUrlG in einen Abgeltungsanspruch um. BAG, 20.09.2011, 9 AZR 416/10.

Mietrecht

1. § 4 Abs. 2 S. 1 Halbs. 2 HeizkostenVO begründet auch eine Duldungspflicht des Mieters für den Austausch noch funktionstüchtiger Messgeräte durch modernere Systeme. Gem. § 554 Abs. 2 BGB hat der Vermieter einen Anspruch auf Duldung des Einbaus von funkbasierten Kaltwasserzählern. Mieter muss Einbau von funkbasierten Ablesegeräten dulden., BGH,28.9.2011, VIII ZR 326/10 PM Nr. 149

2. Anpassung der Betriebskostenvorauszahlungen ist dann angemessen im Sinne von § 560 Abs. 4 BGB, wenn sie auf die voraussichtlich tatsächlich entstehenden Kosten im laufenden Abrechnungsjahr abstellt. Grundlage für die Anpassung der Vorauszahlungen ist dabei die letzte Betriebskostenabrechnung. Allerdings kann bei der Anpassung auch eine konkret zu erwartende Entwicklung der künftigen Betriebskosten berücksichtigt werden. Indes besteht kein Raum für einen abstrakten, nicht durch konkret zu erwartende Kostensteigerungen für einzelne Betriebskosten gerechtfertigten “Sicherheitszuschlag” von 10 %.PM BGH,28.9.,VIII ZR 294/10

3. Wirksame Modernisierungsankündigung nach § 554 Abs. 3 BGB muss den Mieter nur in die Lage versetzen, sich ein realitätsnahes Bild von den beabsichtigten Maßnahmen zu machen. Deshalb müsse in der Ankündigung nicht jede Einzelheit der beabsichtigten Maßnahmen und jede Auswirkung der Modernisierung genannt sein, BGH, 28.09.2011, VIII ZR 242/10

4. Zur Frage der Einhaltung des Wirtschaftlichkeitsgebots bei der Abrechnung von Betriebskosten – hier: Müllgebühren durch den Vermieter . Der Bundesgerichtshof hat heute eine Entscheidung zur Darlegungs- und Beweislast für einen Verstoß des Vermieters gegen den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit getroffen. Nach diesem Grundsatz ist der Vermieter verpflichtet, bei Maßnahmen und Entscheidungen, die Einfluss auf die Höhe der vom Mieter zu tragenden Nebenkosten haben, auf ein angemessenes Kosten-Nutzen-Verhältnis Rücksicht zu nehmen: BGH, 6.6.2011,VIII ZR 340/10, PM 122/11

5. Zulässigkeit einer separat angemieteten Garage unabhängig vom Mietverhältnis. Die separate Kündigung einer Garage, die Bestandteil des Wohnungsmietverhältnisses ist, also im Mietvertrag aufgeführt wird, ist unzulässig. Bei einem schriftlichen Wohnungsmietvertrag und einem separat abgeschlossenen Mietvertrag über eine Garage spricht eine Vermutung für die rechtliche Selbständigkeit der beiden Vereinbarungen. Zwar ist im Regelfall anzunehmen, dass Mietverhältnisse über die Wohnung und die Garage nach dem Willen der Beteiligten eine rechtliche Einheit bilden sollen, wenn sich die Wohnung und die Garage auf demselben Grundstück befinden. Ist dies aber nicht der Fall und rechtfertigen auch die übrigen Umstände des Falles nicht die Annahme einer rechtlichen Einheit beider Mietverträge, so kann eine Garage auch unabhängig vom Wohnungsmietverhältnis gekündigt werden. BGH, 12.10.2011, VIII ZR 251/10.

Reiserecht

1. Können Ferien nicht so ohne weiteres nachgeholt werden (hier: Urlaub in den Pfingstferien mit einem schulpflichtigen Kind) und erfährt der Urlauber erst sehr kurzfristig davon, dass er nicht reisen kann, ist ein Schadenersatz in Höhe von 50 % des Reisepreises als Ausgleich für die vertane Urlaubszeit angemessen. AG München, 20.10.10, AZ 262 C 20444/10

2. Wer im Internet ein Reisebuchungsportal betreibt, in dem auch fremde Hotelbewertungen publiziert werden, haftet für die Richtigkeit der in den Bewertungen behaupteten Tatsachen. LG Hamburg, 1.9.2011, 327 O 607/10

Familienrecht

Europäische Gerichtshof für Menschenrechte: Deutschen Gericht haben bei der Entscheidungen, ob der leibliche, aber nicht rechtliche Vater Umgangsrechte mit seinem Kind haben soll, zu berücksichtigen, ob das Wohl des Kindes einen Umgang mit dem leiblichen Vater erfordert. 15.09.2011, Az.17080/07

Versicherungsrecht

Wird bei einem Auto ein Erstschaden auf Gutachtensbasis abgerechnet und ersetzt, die Schäden aber nicht repariert, muss bei einem weiteren Schadensereignis genau vorgetragen werden, welche Schäden neu eingetreten sind. Nur diese sind zu ersetzten. AG München, 14.4.11, AZ 271 C 10327/10

Sonstiges

Das Formular eines Adressbuchverlags ist dann täuschend, wenn es die Begründung einer Entgeltpflicht und die Laufzeit des Vertrages nicht mit der erforderlichen Deutlichkeit erkennen lässt. Ein darauf hin geschlossener Vertrag kann daher wirksam angefochten werden. AG München, 7.4.11, AZ 213 C 4124/11, PM 45/11

Rechtsanwältin Simone Weber, München
www.weber-rechtsanwaeltin.de